{"id":11,"date":"2013-07-27T01:04:26","date_gmt":"2013-07-26T23:04:26","guid":{"rendered":"http:\/\/schreinerei-heun.de\/CMS\/?page_id=11"},"modified":"2018-09-29T13:59:55","modified_gmt":"2018-09-29T11:59:55","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schreinerei-heun.de\/CMS\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\ndes Holz- und Kunstoffverarbeitenden Gewerbes (g\u00fcltig ab dem 01.01.2002)<\/p>\n<p><b>1. Bauleistungen<\/b><br \/>\nBei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschlie\u00dflich Montage gilt die \u201eVerdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen&#8220; (VOB Teil B) In der bei Vertragsabschlu\u00df g\u00fcltigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe t\u00e4tigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher wird die \u201eVerdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen&#8220; (VOB\/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aush\u00e4ndigung des vollst\u00e4ndigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschlu\u00df.<\/p>\n<p><b>2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen<\/b><br \/>\nF\u00fcr die Herstellung, Lieferung und Instandsetzung von M\u00f6beln und anderen Teilen sowie f\u00fcr sonstige Leistungen, die nicht Bauleistungen im Sinne der vorstehenden Ziffer 1 sind oder Bauleistungen, bei denen die VOB Teil B gem\u00e4\u00df Ziffer 1 nicht einbezogen wird, gelten zus\u00e4tzlich die Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.6.<\/p>\n<p><b>2.1 Auftragsannahme<\/b><br \/>\nBis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Beseitigung der Differenz durch den Auftragnehmer zustande.<\/p>\n<p><b>2.2<\/b> Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch h\u00f6here Gewalt, rechtm\u00e4\u00dfigen Streik, unverschuldetes Unverm\u00f6gen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ung\u00fcnstige Witterungsverh\u00e4ltnisse verz\u00f6gert, so verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verz\u00f6gerung.<\/p>\n<p><b>2.3 Gew\u00e4hrleistung<\/b><br \/>\nOffensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich ger\u00fcgt werden. Nach Ablauf dieser Frist k\u00f6nnen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche wegen offensichtlicher M\u00e4ngel nicht mehr geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><b>2.4<\/b> Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenst\u00e4nde nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen R\u00fccknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der M\u00e4ngel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm\u00f6glich, schl\u00e4gt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachla\u00df oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen.<\/p>\n<p><b>2.5 Abschlagszahlung<\/b><br \/>\nF\u00fcr in sich abgeschlossene Leistungsteile und f\u00fcr eigens angefertigte Bauteile kann eine Abschlagszahlung berechnet werden in H\u00f6he des erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den Auftraggeber \u00fcbertragen wird.<br \/>\nVerz\u00f6gert sich aus vom Auftraggeber zu vertretenden Umst\u00e4nden, wozu auch Verz\u00f6gerungen im Bauablauf geh\u00f6ren, der Einbau montagefertiger Bauteile um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in H\u00f6he des erbrachten Leistungswertes f\u00e4llig, wenn gleichzeitig das Eigentum an den Bauteilen \u00fcbertragen wird.<\/p>\n<p><b>2.6 Verg\u00fctung<\/b><br \/>\nIst die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgenommen, so ist die Verg\u00fctung nach einfacher Rechnungslegung sofort f\u00e4llig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p><b>3. F\u00f6rmliche Abnahme<\/b><br \/>\nSofern vertraglich eine f\u00f6rmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchf\u00fchrung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zw\u00f6lf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.<\/p>\n<p><b>4. Pauschalierter Schadensersatz<\/b><br \/>\nK\u00fcndigt der Auftraggeber vor Bauausf\u00fchrung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdr\u00fccklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<\/p>\n<p><b>5.1 Technische Hinweise<\/b><br \/>\nDer Auftraggeber wird darauf hingewiesen, da\u00df seinerseits Wartungsarbeiten durchzuf\u00fchren sind, insbesondere:<br \/>\n&#8211; Beschl\u00e4ge und g\u00e4ngige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu \u00d6len oder zu fetten<br \/>\n&#8211; Au\u00dfenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinflu\u00df nachzubehandeln.<br \/>\nDiese Arbeiten geh\u00f6ren nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten k\u00f6nnen die Lebensdauer und Funktionst\u00fcchtigkeit der Bauteile beeintr\u00e4chtigen, ohne das hierdurch Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer entstehen.<\/p>\n<p><b>5.2<\/b> Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausf\u00fchrungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivh\u00f6lzer, Furniere) liegen und \u00fcblich sind.<\/p>\n<p><b>6. Zahlung<\/b><br \/>\nWechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zul\u00e4ssig Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p><b>7.<\/b> Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><b>8. Eigentumsvorbehalt<\/b><br \/>\n<b>8.1<\/b> Gelieferte Gegenstande bleiben bis zur vollen Bezahlung der Verg\u00fctung Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n<p><b>8.2<\/b> Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pf\u00e4ndungen der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die Pf\u00e4ndgl\u00e4ubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstande zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verschenken, zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu \u00dcbereignen.<\/p>\n<p><b>8.3<\/b> Erfolgt die Lieferung f\u00fcr einen vom Auftraggeber unterhaltenen Gesch\u00e4ftsbetrieb, so d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Ver\u00e4u\u00dferung bereits jetzt in H\u00f6he des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung der Gegenst\u00e4nde auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegen\u00fcber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Anspr\u00fcche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegen\u00fcber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.<\/p>\n<p><b>8.4<\/b> Werden Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fcckes oder von Grundst\u00fccksrechten entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.<\/p>\n<p><b>8.5<\/b> Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Verg\u00fctung in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde mit anderen Gegenst\u00e4nden durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu. Im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde zum Wert der \u00fcbrigen Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p><b>8.6<\/b> Soweit die Liefergegenst\u00e4nde wesentliche Bestandteile des Grundst\u00fcckes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenst\u00e4nde, die ohne wesentliche Beeintr\u00e4chtigung des Bauk\u00f6rpers ausgebaut werden k\u00f6nnen, zu gestatten und Ihm das Eigentum an diesen Gegenst\u00e4nden zur\u00fcck zu \u00fcbertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p><b>9.<\/b> An Kostenanschl\u00e4gen, Entw\u00fcrfen, Zeichnungen und Berechnungen beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielf\u00e4ltigt noch dritten Personen zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p><b>10. Gerichtsstand<\/b><br \/>\nSind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Holz- und Kunstoffverarbeitenden Gewerbes (g\u00fcltig ab dem 01.01.2002) 1. Bauleistungen Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschlie\u00dflich Montage gilt die \u201eVerdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen&#8220; (VOB Teil B) In der bei Vertragsabschlu\u00df g\u00fcltigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe t\u00e4tigen Vertragspartner erteilt wird. 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